Verkehrseinschränkungen zum Weihnachtsmarkt 05.-07.12.2025
Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass lt. AO der Stadt Tangermünde zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit es während des Weihnachtsmarktes zu folgenden erheblichen Verkehrseinschränkungen kommt.
Zur Gewährleistung der Sicherheit ist das Befahren der gesamten Langen Straße untersagt. Dies gilt auch für Anlieger – hierfür wird auch keine Durchfahrtsgenehmigung erteilt. Das Befahren der Altstadt ist Bewohnern nur unter Vorlage eines aktuellen Personalausweises möglich. Hierzu beachten Sie bitte, dass Anlieger des nördlichen Altstadtbereiches ausschließlich die Zufahrt Z 4 Notpforte und Anlieger aus des südlichen Altstadtbereiches ausschließlich die Zufahrt Z5 Kirchstraße nutzen können. Die Zufahrt Z3 Eulenturm ist ausschließlich den Händler vorbehalten. Auf Grund der vorgenommenen Absperrung ist eine Überfahrt aus der Langen Straße in die benachbarten Straßen nicht möglich.
Für Besucher von Anwohnern, Hotel-/Pensionsgäste, Lieferdiensten usw. der Innenstadt ist das Befahren der Altstadt in begründeter Ausnahme auf schriftlichen Antrag nur möglich, wenn ein Nachweis für einen vorhandenen Parkplatz erbracht wird. Durchfahrtgenehmigungen erhalten Sie auf Antrag im Tangermünder Tourismus-Büro / Tangermünder Hansering e.V. .
Darüber hinaus beachten Sie bitte das Parkverbot in Teilen der Kirchstraße und der gesamten Langen Straße. Anwohner mit einem K-Parkausweis haben die Möglichkeit ihr Auto auf dem Parkplatz am Hafen kostenlos abzustellen. Der Parkplatz am Hafen wurde zur Bewirtschaftung freigegeben. Die Parkplatzgebühr hier beträgt 5,00 € / Tag. Sie haben die Möglichkeit im Vorfeld eine 3-Tages-Karte für 12,00 € zu erwerben.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Tangermünder Hansering e.V.
Markt 2
39590 Tangermünde
E-Mail an: buero@tourismus-tangermuende.de
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Bitte beachten Sie, dass die Preisangaben zu den Übernachtungsmöglichkeiten ohne Gewähr erfolgen und sich zwischenzeitlich auf Grund der Unkostensteigerungen erhöht haben können.
HINWEIS:
Sehr geehrter Gast,
wir müssen Sie darüber informieren, dass ab dem 01.07.2024 von der Stadt Tangermünde ein Gästebeitrag erhoben wird. (lt. Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Tangermünde Bekanntmachung 26.04.2024
https://www.tangermuende.de/de/finanzen-und-investitionen.html)
Dieser ist zusätzlich zu Ihrem Beherbergungsendgeld in bar in unserer Unterkunft am Tag der Anreise zu entrichten und beträgt 1,00 € / Person / Nacht ; 50 % Ermäßigung Jugendliche/Studenten von 16 – 25 Jahre und Schwerbehinderte ab 50 Grad; Kinder bis 14 Jahre und Geschäftsreisende frei.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
